Die STIFTUNG über sich

Das Stiftungskapital soll in Form von Kleinstanteilen erfolgen und zur rechtlich wirksamen Gründung, jedoch nicht zur rechtswirksamen Gründung führen.

Der Anteilszeichner oder Kleinstanteilsempfangswillige hat hierauf jedoch keinen Anspruch, da der Missbrauch des eingeworbenen Kapitals eine ausdrückliche Option der Stiftung Wiederabriss-Wiederaufbau-Wiederabriss Garnisonkirche Potsdam i.G. ist.

Insbesondere unvorhersehbare Umstände vor, während oder nach einer möglichen Zeitexpedition werden hierfür als Erklärung herangezogen.

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Achtung:  Vom Totalverlust der Einlagen/ Anteile ist ausdrücklich auszugehen!